Voraussetzungen für CBTA-Ausbildung

Für die Ausbildung zu Technischen Assistenten und Assistentinnen für chemische und biologische Laboratorien (CBTA) sind Interesse an naturwissenschaftlichen Zusammenhängen, Spaß an manuellen Tätigkeiten, gute Beobachtungsgabe bzw. der Wille diese zu entwickeln und Freude am Umgang mit technischen Geräten wichtig.

Zugangsbedingungen

Für die zweijährige Berufsausbildung ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife (Fachabitur) Voraussetzung.
Für die dreijährige Berufsausbildung ist der mittlere Schulabschluss (MSA) oder ein gleichwertiger Schulabschluss Voraussetzung.